Es ist Aufgabe und die Verantwortung der Unternehmensführung, mit Hilfe
der IT solche Informationen gegen Missbrauch zu schützen. Ein möglicher Schutz dagegen besteht darin, Daten in verschlüsselter Form abzuspeichern. Laut dem amerikanischen Patriot-Act wird eine Verschlüsselung von abgelegten Daten auf amerikanischem
Territorium nicht zugelassen.
Es muss die Möglichkeit bestehen, die Daten zu entschlüsseln. Dieser Aspekt soll in die Auswahl des Cloud-Anbieters einfließen. Vorsicht ist bereits bei bestehenden Cloud-Anbietern wie Drop-Box, iCloud und dgl. geboten. Selbst durch Datenverschlüsselung besteht nicht automatisch Schutz gegen Datendiebstahl und unsachgemäße Verwendung.
Das sollte hinsichtlich Verschlüsselung bedacht werden.
Wir IT Security Expert:innen helfen Ihnen gerne weiter!
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Beitrags- und Vorschaubild: Dries Augustyns / unsplash.com